Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Hier erfahren Sie, wie hoch der aktuelle Beitrag zur Pflegeversicherung ist, welche Besonderheiten für Eltern und Kinderlose gelten und finden Antworten auf häufige Fragen.
Beitragssätze
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 3,6 %.
- Mitglieder ohne Kinder zahlen einen Beitragszuschlag von 0,6 %. Dieser gilt grundsätzlich ab dem 23. Lebensjahr. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Personen, die vor 1940 geboren wurden, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Grundsicherung.
- Eltern mit mehreren Kindern profitieren von einem Beitragsabschlag: Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren reduziert sich der Versichertenanteil je Kind um 0,25 %.
- Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,8 %.
Übersicht:
Mitglieder ohne Kind | 4,2 % (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4 %) |
Mitglieder mit 1 Kind | 3,6 % (lebenslang; AN-Anteil: 1,8 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern | 3,35 % (AN-Anteil: 1,55 %) |
Mitglieder mit 3 Kindern | 3,1 % (AN-Anteil: 1,30 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern | 2,85 % (AN-Anteil: 1,05 %) |
Mitglieder mit mehr als 4 Kindern | 2,60 % (AN-Anteil: 0,80 %) |
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, sich bei der Agentur für Arbeit melden oder eine Rente beziehen, werden die Angaben zu Ihren berücksichtigungsfähigen Kindern in der Regel automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufen. Sie müssen Ihre Kinder daher normalerweise nicht erneut melden.
Leben in Ihrem Haushalt jedoch Stief- oder Pflegekinder, werden diese durch den elektronischen Datenaustausch nicht automatisch berücksichtigt. In diesem Fall weisen Sie Ihre Elterneigenschaft bitte gesondert nach.
Sie haben weitere Fragen?
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular – wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.