Eine Person in einem weißen Kleid liegt auf dem Bauch in einem grasbewachsenen Feld unter einem blauen Himmel mit vereinzelten Wolken und blickt in die Ferne. Hohes Gras umgibt sie und schafft eine friedliche, sommerliche Szene.

Sicherheit und
Selbstbestimmung


Verhütung

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Verhütung bedeutet, die Kontrolle über das eigene Leben zu haben und selbstbestimmt Entscheidungen treffen zu können. Sie gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Alltag zu gestalten, Pläne zu machen und das Leben unbeschwert zu genießen – ohne sich Sorgen um ungewollte Schwangerschaften machen zu müssen. Es gibt viele unterschiedliche Methoden, sodass Sie die Möglichkeit haben, diejenige zu wählen, die am besten zu Ihrem Leben und Ihren Bedürfnissen passt. Ob Pille, Spirale, Pflaster oder Ring – wichtig ist, dass Sie sich sicher und wohl fühlen – wir unterstützen Sie dabei.

Häufige Fragen – schnell beantwortet

Die vivida bkk übernimmt bis zum vollendeten 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wenn Ihr Arzt ein Kassenrezept ausstellt. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Pille & Mini-Pille
  • Hormonspirale
  • Dreimonatsspritze
  • Hormonimplantat
  • Verhütungspflaster
  • Vaginalring

Wichtig zu wissen: In manchen Fällen werden Hormonpräparate auch zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt – zum Beispiel bei Akne. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass ein entsprechendes Krankheitsbild vorliegt und zuvor durchgeführte lokale Therapien nicht ausreichend geholfen haben.

Ab dem 18. Geburtstag müssen Sie die gesetzliche Zuzahlung für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel selbst leisten.

Für verschreibungspflichtige Medikamente beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 % des Arzneimittelpreises – mindestens 5 € und höchstens 10 €. Sie zahlen aber niemals mehr als den eigentlichen Preis des Medikaments.

Liegt der Preis Ihres Medikaments unter 5 €, tragen Sie die Kosten in voller Höhe. Die Zuzahlung gilt pro Medikament, nicht pro Verordnung.

Einige Medikamente sind komplett zuzahlungsfrei – fragen Sie einfach in der Apotheke nach. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.

Pro Kalenderjahr zahlen Sie höchstens 2 % Ihres Bruttoeinkommens für Zuzahlungen – zum Beispiel für Medikamente, Fahrkosten oder Heilmittel. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit dauerhaft behandelt werden, gilt eine reduzierte Grenze von nur 1 %. Bewahren Sie daher alle Belege für Zuzahlungen auf. Unsere Kundenberater prüfen gern für Sie, ob Ihre Belastungsgrenze bereits erreicht oder überschritten ist.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Befreiung von der Zuzahlung:

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Ein Paar in Jacken spaziert Hand in Hand einen von Bäumen gesäumten Weg in einem Park im Herbst entlang, mit gefallenen Blättern auf dem Boden und einer sichtbaren Stadt im Hintergrund.

Eine dauerhafte Verhütungsmethode

Sterilisation

Wenn Sie eine langfristige und dauerhafte Verhütungsmethode suchen, könnte die Sterilisation für Sie in Frage kommen. Erfahren Sie mehr über die Vorteile, den Ablauf und die Überlegungen, die mit einer Sterilisation verbunden sind.

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Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.