Eine Frau und ein Mann stehen dicht beieinander an einem Fenster und schauen nach draußen. Sanftes Sonnenlicht fällt durch das Glas, beleuchtet ihre Gesichter und schafft eine warme, friedliche Stimmung. Draußen sind Bäume und Grünflächen zu sehen.

Dem Wunschkind näher


Künstliche Befruchtung

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Die künstliche Befruchtung ist für viele Ehepaare die letzte Möglichkeit, um einen Kinderwunsch doch noch wahr werden zu lassen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Kinderwunschbehandlung.

Häufige Fragen - schnell beantwortet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein. 

  • Mindestens einer der Partner muss bei der vivida bkk versichert sein.
  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Die Frau muss zum Zeitpunkt der Behandlung jünger als 40 Jahre und der Mann jünger als 50 Jahre alt sein.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet (homologe Insemination). 
  • Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung von der vivida bkk genehmigt werden.
  • Beide Ehepartner dürfen nicht HIV-positiv sein. D.h., die Ärzte oder Einrichtung brauchen von beiden Personen einen HIV-Test.
  • Die Frau muss über einen umfassenden Impfschutz verfügen. Wichtig sind insbesondere Impfungen gegen Röteln, Windpocken und Keuchhusten.
  • Die künstliche Befruchtung muss von zugelassenen bzw. ermächtigten Ärzten oder Einrichtungen durchgeführt werden. 
  • Die eingeschränkte Fruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein. 

 

Die vivida bkk übernimmt die Kosten für diejenigen Leistungen, die bei unserem Versicherten durchgeführt werden.

Wir übernehmen die Kosten für die Untersuchung der Gründe einer Unfruchtbarkeit vollständig.

Kommt der behandelnde Arzt zu dem Schluss, dass eine künstliche Befruchtung erforderlich ist und die Erfolgschancen ausreichend sind, wird die Hälfte der Kosten für folgende Behandlungen übernommen:

  • acht Inseminationen ohne Hormonstimulation,
  • drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung,
  • drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung oder ICSI Behandlung.

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen vor Beginn der künstlichen Befruchtung einen Behandlungsplan aus. Darin gibt er die geplante Behandlungsmaßnahme an. Diesen Plan reichen Sie uns bitte im Original zur Genehmigung ein.

Ihre Arztpraxis rechnet Ihren Anteil in der Regel direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns ab. Sie brauchen sich um nichts Weiteres zu kümmern.


Zusätzlicher Mehrwert für Sie

BKK Kinderwunsch

Fast ein Viertel aller Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen verschiedene Methoden, um ihren größten Wunsch wahr werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Unser Programm „BKK Kinderwunsch“ unterstützt Sie mit Angeboten, die weit über die normale Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. 

Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Mehr Zeit für Ihren Kinderwunsch
    Teilnahme für Frauen bis 41 Jahre (statt 40).

  • Mehr finanzielle Unterstützung
    Kostenbeteiligung für einen 4. Behandlungsversuch sowie zusätzliche Kryo- und Blastozystenzyklen.

  • Schonendere Behandlung
    Weniger Hormonbelastung, wenn bereits befruchtete Eizellen eingefroren sind.

  • Bessere Erfolgschancen bei geringerem Risiko
    Höhere Schwangerschaftswahrscheinlichkeit bei geringerem Mehrlingsrisiko.

Ihr Weg zum Wunschkind

Wenden Sie sich an ein teilnehmendes Kinderwunschzentrum oder eine Ärztin/einen Arzt, der an diesem Versorgungsvertrag teilnimmt. Eine Liste der teilnehmenden Zentren finden Sie unter unserer Praxissuche

Alles Wichtige zu Voraussetzungen, Kostenübernahme und mehr finden Sie direkt auf BKK Familiy Plus.

Sie haben weitere Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie direkt von uns beraten werden? Nutzen Sie hierfür ganz einfach unser Kontaktformular - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.


Herzlich willkommen bei der vivida bkk!
Ich bin Vivi und freue mich, Ihnen zu helfen.